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Regattaregeln

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Die Regatten des SCK werden nach den Wettfahrtregeln SEGELN der ISAF Ausgabe 2001–2004 mit den Zusätzen des DSV und der Globalen Segelanweisung des Reviers sowie der Ausschreibung durchgeführt.
    2. Die Teilnahme an Regatten gilt als Erklärung, daß das Boot und die Besatzung allen damit verbundenen Anforderungen und Vorschriften entsprechen.
    3. Änderung und Ergänzungen der Segelanweisung werden bis spätestens eine Stunde vor Beginn der ersten Wettfahrt des Tages durch Aushang bekanntgegeben. Auch alle Bekanntmachungen der Wettfahrtleitung und des Schiedsgerichtes erfolgen am Aushang der Wettfahrtleitung.

      Kennzeichnung: Flagge L Flagge L
  2. Segelrevier

    Talsperre Kelbra Ausgenommen sind die in Ufernähe durch gelbe Bojen begrenzten Bereiche der Talsperre. Das Befahren dieser Bereiche in der Wettfahrt wird bestraft. (siehe Regel 12)
  3. Start

    1. Startzeit entsprechend Ausschreibung oder Aushang der Wettfahrtleitung.
    2. Der Start zu einer Wettfahrt bei Schwachwind erfolgt dann, wenn die Wettfahrtleitung die Verhältnisse für geeignet hält, einen sportlichen Wettbewerb durchführen zu können. Bei Wind über 10 m/s wird nicht gestartet.
    3. Die Durchführung einer folgenden Wettfahrt wird durch das Setzen des Zahlenwimpel 6 Zahlenwimpel 6 auf dem Zeilschiff spätestens beim Zieldurchgang des ersten Bootes der laufenden Wettfahrt angezeigt. Der Wettfahrtschluß wird durch das Streichen der blauen Flagge auf dem Zielschiff verbunden mit einem kurzen Lautsignal angezeigt.
      Die letzte Tagesfahrt endet mit drei langen Lautsignalen.
    4. Bei der Langzeitregatta wird 3.3 nicht angewandet. Es wird nur eine Wettfahrt gesegelt. Vor dem Start findet eine Steuermannsbesprechung statt.
  4. Startreihenfolge

    1. Die Teilnehmerzahlen gestatten üblicherweise den gemeinsamen Start.
      Im anderen Falle bestimmt die Wettfahrtleitung mittels Klassenflagge die Startreihenfolge. Die Teilnehmer sind verpflichtet, auf ihre Klassenflagge zu achten.
    2. Klassenflaggen

      Klasse Buchstabe Flagge
      Optimist O Flagge O
      Cadet J Flagge J
      420er V Flagge V
      EIK I E Flagge E
      Pirat T Flagge T
      Yoxi Q Flagge Q
      IXYLON D Flagge D
      Finn F Flagge F
      Kat. R Flagge R
      Offene Klasse U Flagge U
  5. Regattabahn


    Regattabahn

    Voller Kurs: Start – 1 – 2 – 3 – 1 – 2 – Ziel
    Kurzer Kurs: Start – 1 – 2 – 3 – Ziel

    1. Lage:
      Die erste Bahnmarke liegt im rechten Winkel zur Startlinie in Windrichtung, Bahnmarke 2 in ~45° zur Startkreuz zwischen 1 und 3, Bahnmarke 3 liegt in der Nähe der Startlinie.
    2. Bahnlänge:
      Der Abstand der Bahnmarken sollte so bemessen sein, daß eine Wettfahrt in der Zeit von 1 bis 1,5 Stunden durchzuführen ist.
    3. Bahnmarken sind orange Tonnen ohne Toppzeichen.
    4. Die Richtung der Bahnrundung wird mit den Flaggen:

      ROT alle Marken an Backbord lassen Rot/Backbord
      GRÜN alle Marken an Steuerbord lassen Grün/Steuerbord
  6. Startmethode

    Es wird nach Regel 26 des Teiles 3 der Wettfahrtregeln gestartet (siehe unten).

    Nr. Signal Minu­ten vor dem Start Flaggen­signal Schall­signal
    1 Ankün­digung 5 Klassen­flaggen auf Kurzer Ton
    2 Vorbe­reitung 4 Flagge Flagge P oder Flagge I auf Kurzer Ton
    3 eine Minute 1 Flagge Flagge P oder Flagge I ab Langer Ton
    4 Start 0 Klassen­flaggen ab Kurzer Ton
  7. Startberechtigung

    1. Es besitzen nur die im Org. Büro gemeldeten Boote eine Startberechtigung (über Ausnahmen entscheidet die Wettfahrtleitung vor Ort). Die Startberechtigung endet 5 Minuten nach dem Startsignal der jeweiligen Klasse.
    2. Jedes teilnehmende Boot meldet sich vor dem Vorbereitungssignal der ersten startenden Klasse am Startschiff; indem es an dessen Steuerbordseite vorbeisegelt.
  8. Start- und Ziellinie

    Die Start- bzw. Ziellinie liegt an der Backbordseite des Start- bzw. Zielschiffes. Sie wird begrenzt durch eine rote Marke und einem roten Dreieck auf dem Start- bzw. Zielschiff.
  9. Rückruf

    Einzelrückruf Flagge X Flagge X 1 kurzer Ton
    Allgemeiner Rückruf 1. HS Rückruf 2 kurze Töne
  10. Zeitbegrenzung

    Voller Kurs: ca. 1,5 Stunden
    Kurzer Kurs: ca. 1,0 Stunden

    Nach Ablauf der o. g. Zeit wird 30 min nach Zieldurchgang des Feldersten die Wettfahrt beendet. Boote, die sich noch in der Wettfahrt befinden, werden in der Reihenfolge ihrer Platzierung gewertet.
    Bei Schwachwindwettfahrten wird nach Ablauf der Zeit für den kurzen Kurs die Wettfahrt nicht beendet, wenn sich der Felderste auf dem letzten Bahnschenkel befindet.
  11. Proteste, Strafen und Berufung

    Proteste und Strafen werden wie in Regel 44 und 60 beschrieben durchgeführt. Die vorgeschriebenen Formulare sind zu verwenden.
    Die 360° bzw. 720° Drehungsstrafen werden angewendet.
    Die Entscheidung des Schiedsgerichtes des SCK ist endgültig.
  12. Wertung

    Gewertet wird nach dem Low-Point-System.

    Platzierung = Punktzahl gemäß Wettfahrtregeln Anhang A4.1.
    A4.2 wird angewendet. Ein Boot das nicht gestartet ist (DNS), nicht durchs Ziel gegangen ist (DNF) oder disqualifiziert wurde (DNC)erhält Punkte für den Zielplatz der um 1 größer ist als die Anzahl der für die Wettfahrt gemeldeten Boote.
    Befahren der unter Punkt 2.0 ausgenommenen Bereiche wird mit +1 Punkt zum Zielplatz bestraft.

    Platz Niedrig-Punkt-System Bonus-Punktsystem
    1. 0,75 0
    2. 2 3
    3. 3 5,7
    4. 4 8
    5. 5 10
    6. 6 11,7
    7. 7 13 (7 + 6)
    8. 8 14 (8 + 6)
    usw. usw. usw.
  13. Preise

    Urkunden und (oder) Erinnerungspräsente für die Plätze 1 bis 3 der ausgeschriebenen Klassen.
  14. Boote der Wettfahrtleitung

    Die Boote der Wettfahrtleitung sind durch den Antrieb mittels Motor gekennzeichnet.
    Andere Motorboote sind auf der Talsperre nicht zugelassen.

  15. Sicherheit und Schwimmwesten

    Signal: Flagge Y
    1. Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootes, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm.
    2. Alle Besatzungsmitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen vom Auslaufen bis zum Wiedereinlaufen Schwimmwesten ordentlich angelegt tragen.
  16. Änderungen

    Alle beabsichtigten Änderungen im Bezug auf Mannschaft und Material, soweit sie die Regeln, Segelanweisungen und Forderungen der Ausschreibung betreffen, müssen der Wettfahrtleitung vor der ersten Tageswettfahrt vorgetragen werden.
    Das Schiedsgericht entscheidet vor dem Auslaufen des Startschiffes.